Neues aus der EGH Welt

von Stephan Komp 1. Juni 2024
Anläßlich des stattfindenden Brunnenfestes 2024 besuchten Bürger der Partnerstadt Fröndenberg die EGH Ausstellung. Die mit Hartha vergleichbare Partnerstadt liegt an der Ruhr in Nordrhein-Westfalen im Landkreis Unna. Hartha und Fröndenberg verbindet seit 1991 eine Städtefreundschaft, die 2023 zu einer Städtepartnerschaft umgewandelt wurde. Die von den EGH Mitarbeitern perfekt vorbereitete Veranstaltung führte mit einer Einführung in die Landesgeschichte des Meißner Landes hin zur Unternehmer- und Baugeschichte der Leipziger Straße 10 und der Persönlichkeiten Martin Johannes Plenikowski und Curt Feller, sowie in die 56 jährige Geschichte des heutigen Handwerksbetriebes EGH Hartha mbH. Die Stimmung der interessierten Gäste war prächtig, nicht nur aufgrund des ausgebliebenen Regens. Wie wird ein sanierter Industriebau der Gründerzeit heute genutzt? Die Räumlichkeiten der EGH wurden ausführlich besichtigt. Viele Besucher versprachen nächstes Jahr zum Tag der offenen Tür und Eröffnung des Gründerzeitdenkmals in der Harthaer Weststraße 29 wieder zu kommen. (Bild:Marie Köhler 2024)
 Was dabei zu bedenken ist.
von Stephan Komp 28. Februar 2024
Das Gute zuerst: Nachtspeicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz. Betroffen sind von der am 1. Januar 204 in Kraft gegangenen Novellierung alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit der Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW: private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher) Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte) Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts). Wer also bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne
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