Sonderform der Sicherheitsbetrachtung der Bestands BMA Hochausrichtlinie im Freistaat Sachsen

Abnahmefähige Sicherheitsbetrachtungen, empirische Erfahrungen und geltende Erleichterungen gem. Hochhausrichtlinie des Freistaates Sachsen
Mit der Umsetzung der hier formulierten technischen und organisatorischen Kompensationsmaßnahmen wird das bauaufsichtliche Schutzziel für dieses Gebäude vollumfänglich und auf dem Stand der Technik nachgewiesen.
Das vorliegende Kompensationskonzept dient ausschließlich dem baurechtlich geforderten Personenschutz. Auf einen anlagentechnischen Sachwertschutz zur automatischen Branderkennung innerhalb der leeren Nutzungseinheiten (wie es eine Voll-BMA leisten würde) wurde in Übereinstimmung mit den geltenden Erleichterungen bewußt verzichtet.
Dieser Fachbeitrag wurde von Dipl.-Ing. Stephan Komp auf egh-projekt.com veröffentlicht. Dort finden Sie den vollständigen Artikel sowie die Möglichkeit zum PDF-Download.
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